Mit der Änderung des Bestattunggesetzes (BestG NRW) vom 9. Juli 2014 hat die Landesregierung in § 4a geregelt, dass nur noch Grabsteine, die nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt wurden, auf NRWs Friedhöfen aufgestellt werden dürfen. Seit dem 1. Januar 2020 ist nun endlich das Zertifizierungsverfahren für Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein in Kraft. Demnach dürfen Grabsteine und Grabeinfassungen, die aus China, Indien, den Philippinen oder Vietnam stammen, nur noch aufgestellt werden, wenn sie über ein entsprechendes Zertifikat verfügen. Das Eine Welt Netz NRW hat ein Musterschreiben aufgesetzt, mit dem man sich an Bürgermeister*innen wenden kann, um nachzufragen, ob die Kommune das Zertifizierungsverfahren auch umsetzt. Auch wir von Vamos e.V. haben uns damit an Oberbürgermeister Markus Lewe gewandt. Das Musteranschreiben finden Sie hier zum Download und weiteren Verwendung.